Gesetzlich & Pflichten

AV-Vertrag Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag zwischen dir und deinem Software-Anbieter zum Datenschutz

Wenn ein externer Dienstleister (z.B. eine Salon‑Software) Kundendaten für dich verarbeitet, brauchst du laut DSGVO einen AV‑Vertrag. Dieser regelt, was der Anbieter mit den Daten machen darf und wie er sie schützt. Ohne AV‑Vertrag riskierst du ein Bußgeld. Bei Damin wird der AV‑Vertrag automatisch mit der Registrierung abgeschlossen – er ist Bestandteil der AGB und jederzeit öffentlich einsehbar.

Häufige Fragen zu AV-Vertrag

  • Muss ich diesen Vertrag mit jedem Dienstleister schließen?

    Mit jedem, der in deinem Auftrag Kundendaten verarbeitet — Software für Termine und Kasse, E‑Mail‑Versand, teilweise auch Buchhaltungsdienste. Nicht nötig ist er, wo jemand eigenverantwortlich handelt, etwa deine Steuerberatung in ihrer beruflichen Rolle.

  • Wo bekomme ich den Vertrag her?

    Vom Anbieter, nicht vom Anwalt: Ein seriöser Dienst stellt ihn fertig bereit, meist als Teil der Nutzungsbedingungen oder zum Abschluss im Konto. Du musst ihn nicht selbst aufsetzen, aber du solltest ihn abgeschlossen und griffbereit haben.

  • Was passiert, wenn ich keinen habe?

    Es ist ein Formfehler, den eine Aufsichtsbehörde bei einer Beschwerde als Erstes prüft — noch bevor es um den eigentlichen Vorfall geht. Da der Vertrag beim Anbieter fertig bereitliegt, ist er in wenigen Minuten erledigt und gehört zu den einfachsten Punkten der Datenschutzpflichten.

Lieber machen statt lesen?

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