AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Vertrag zwischen dir und deinem Software-Anbieter zum Datenschutz
Wenn ein externer Dienstleister (z.B. eine Salon-Software) Kundendaten für dich verarbeitet, brauchst du laut DSGVO einen AV-Vertrag. Dieser regelt, was der Anbieter mit den Daten machen darf und wie er sie schützt. Ohne AV-Vertrag riskierst du ein Bußgeld. Bei Damin wird der AV-Vertrag automatisch mit der Registrierung abgeschlossen – er ist Bestandteil der AGB und jederzeit öffentlich einsehbar.