Gesetzlich & Pflichten
DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
Europäisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
Häufige Fragen zu DSGVO
Darf ich Kundennamen und Handynummern einfach speichern?
Für die Terminabwicklung ja — dafür brauchst du die Daten, eine eigene Einwilligung ist nicht nötig. Auch Rabattaktionen oder Geburtstagsgrüße per E‑Mail an deine eigenen Kunden sind ohne vorherige Zustimmung erlaubt, solange es um ähnliche Behandlungen geht und jeder sie jederzeit abbestellen kann. Eine ausdrückliche Einwilligung brauchst du für Gesundheitsangaben wie Allergien und für Werbung an Menschen, die noch nie etwas bei dir gebucht oder gekauft haben.
Was mache ich, wenn ein Kunde Auskunft oder Löschung verlangt?
Beides musst du erfüllen, und zwar zeitnah. Praktisch heißt das: Kundendaten herausgeben oder löschen. Ausgenommen sind Belege, die du steuerlich aufbewahren musst — ein bezahlter Termin verschwindet also nicht aus der Buchhaltung, wohl aber die Kundenkarte drumherum.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Für die meisten Salons nein — die Benennungspflicht greift erst ab einer bestimmten Zahl von Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Ein Team von drei bis fünf Leuten liegt normalerweise darunter. Bei Unsicherheit lohnt eine kurze Rückfrage bei deiner Steuerberatung oder einer Fachberatung.
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