Gesetzlich & Pflichten

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen

Die GoBD definieren, wie digitale Geschäftsdaten geführt und aufbewahrt werden müssen. Für Salons relevant bei der Kassenführung: Buchungen dürfen nachträglich nicht verändert werden (Unveränderbarkeit), müssen nachvollziehbar sein und 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein GoBD-konformes Kassensystem stellt das automatisch sicher.

Häufige Fragen zu GoBD

  • Was heißt „unveränderbar“ in der Praxis?

    Eine gebuchte Kassenbewegung darf nachträglich nicht überschrieben werden. Korrekturen sind erlaubt, aber nur als eigener Vorgang, der den ursprünglichen sichtbar lässt. Deshalb gibt es in einer ordentlichen Kasse Stornos und Rückerstattungen statt einer Bearbeiten-Funktion.

  • Wie lange muss ich Kassendaten aufheben?

    Steuerlich relevante Aufzeichnungen unterliegen einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Wichtig: Es reicht nicht, Papierbelege abzuheften — die digitalen Daten müssen im ursprünglichen Format lesbar bleiben. Bei Damin bleiben Kassendaten deshalb auch dann erhalten, wenn du deinen Salon löschst.

  • Gilt das auch für meine Terminverwaltung?

    Für die Kassenführung ganz sicher. Termindaten sind nur insoweit betroffen, wie sie mit einer Zahlung zusammenhängen — die Buchung selbst ist keine steuerliche Aufzeichnung. Sobald ein Termin abgerechnet ist, gehört der Vorgang in die Kasse und damit unter die Aufbewahrungspflicht.

Lieber machen statt lesen?

Probier Damin mit deinen eigenen Terminen. In 5 Minuten eingerichtet.

Kostenlos testenPreise ansehen

30 Tage kostenlos · ohne Kreditkarte · endet von selbst