Gesetzlich & Pflichten

KassenSichV Kassensicherungsverordnung

Deutsche Verordnung zur Absicherung von Kassensystemen

Die Kassensicherungsverordnung regelt seit 2020, dass Kassen manipulationssicher sein müssen. Sie schreibt die TSE vor und definiert, welche Daten gespeichert werden müssen. Für Saloninhaber bedeutet das: Dein Kassensystem muss zertifiziert sein und eine TSE haben. Melden musst du die Kasse selbst; Damin gibt dir dafür ein fertiges Datenblatt.

Häufige Fragen zu KassenSichV

  • Was fordert die Verordnung konkret von meinem Salon?

    Drei Dinge: Deine Kasse muss jeden Vorgang manipulationssicher aufzeichnen, jeder Beleg muss die Signatur der Absicherung tragen, und die Daten müssen exportierbar bleiben. Um alle drei kümmert sich das Kassensystem — dein Teil ist, eines zu nutzen, das die Anforderungen erfüllt.

  • Gilt das auch, wenn ich nur bar kassiere?

    Ja. Die Zahlungsart spielt keine Rolle — entscheidend ist, ob du ein elektronisches Kassensystem einsetzt. Bargeschäfte über eine digitale Kasse fallen genauso darunter wie Kartenzahlungen.

  • Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?

    Elektronische Kassensysteme sind beim Finanzamt anzuzeigen. Welche Angaben und Fristen für dich gelten, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung — die Regelungen haben sich mehrfach geändert, und die Anzeige liegt beim Betrieb, nicht beim Softwareanbieter.

Lieber machen statt lesen?

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