Gesetzlich & Pflichten

Belegausgabepflicht Bonpflicht

Pflicht, Kunden bei jeder Zahlung einen Beleg auszustellen

Seit 2020 ist jedes Unternehmen mit elektronischer Kasse verpflichtet, dem Kunden einen Beleg auszustellen – egal ob ausgedruckt oder digital. Für Salons bedeutet das: Auch bei Barzahlungen muss ein Bon entstehen. Damin erstellt den Bon automatisch und kann ihn drucken oder digital per E‑Mail senden – das spart Papier.

Häufige Fragen zu Belegausgabepflicht

  • Muss ich jedem Kunden einen Bon in die Hand drücken?

    Ausgestellt werden muss der Beleg immer, angenommen werden muss er nicht. Wenn dein Kunde ihn liegen lässt, ist das in Ordnung — du darfst ihn danach entsorgen. Nicht in Ordnung ist, ihn erst gar nicht zu erzeugen.

  • Geht das auch digital statt auf Papier?

    Ja. Ein Beleg per E‑Mail oder als Anzeige auf dem Bildschirm erfüllt die Pflicht genauso wie ein gedruckter Bon — vorausgesetzt, der Kunde kann ihn tatsächlich mitnehmen oder abrufen. Das spart Papier und Druckerwartung.

  • Gilt die Pflicht auch bei Trinkgeld?

    Trinkgeld, das direkt an den Mitarbeiter geht, ist kein Umsatz des Salons und gehört nicht auf den Beleg. Läuft es über die Kasse — etwa aufgerundet bei Kartenzahlung — wird es Teil des Vorgangs und erscheint mit.

Lieber machen statt lesen?

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