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Recht & Steuern·6 Min.

Kleinunternehmerregelung im Salon: Grenzen 2026 erklärt

Kleinunternehmerregelung im Salon: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr. Was beim Überschreiten gilt und was auf die Rechnung muss.

DN

Daniel Naradzynkowski

Gründer, Damin

Ein Nagelstudio im Nebenerwerb, ein paar Abende und Samstage im Monat, 1.500 € Umsatz – und sofort die Frage: Muss ich da Umsatzsteuer berechnen? Meist nicht, denn dafür gibt es die Kleinunternehmerregelung.

Die kurze Antwort: Kleinunternehmer bist du 2026, wenn dein Gesamtumsatz 2025 höchstens 25.000 € betrug und 2026 die 100.000 € nicht überschreitet. Dann berechnest du keine Umsatzsteuer – kannst aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Was das im Salon bedeutet, wann es sich lohnt und was auf deine Belege muss, steht hier – Stand: Oktober 2026.

Die zwei Grenzen seit 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat sich die Regelung zum 1. Januar 2025 geändert. Sie steht in § 19 Umsatzsteuergesetz:

ZeitraumGrenze
Vorjahr (für 2026: das Jahr 2025)Gesamtumsatz höchstens 25.000 €
Laufendes Jahr (2026)Gesamtumsatz höchstens 100.000 €

Gemeint ist der Gesamtumsatz – vereinfacht: was deine Kunden dir im Jahr für Behandlungen und Produkte bezahlt haben. Deine Umsätze sind seit 2025 umsatzsteuerfrei, solange beide Bedingungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest?

Zwei Fälle, die du kennen solltest:

  • Vorjahr über 25.000 €: Dann bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr – auch wenn du in diesem Jahr wieder weniger verdienst.
  • Laufendes Jahr über 100.000 €: Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei. Ab da berechnest du Umsatzsteuer auf jede Rechnung und gibst Voranmeldungen ab – mitten im Jahr.

Beispiel: Eine Kosmetikerin macht 2025 einen Umsatz von 24.000 €. 2026 ist sie Kleinunternehmerin. 2026 läuft es besser, sie kommt auf 31.000 €. Für 2026 ändert das nichts, denn sie bleibt unter 100.000 €. Aber ab dem 1. Januar 2027 gilt die normale Umsatzsteuer, weil 2026 über 25.000 € lag. Wer das erst im Februar bemerkt, schuldet die Umsatzsteuer für den Januar trotzdem – den Umsatz deshalb im Herbst einmal durchrechnen.

Beispielrechnung: der 50-€-Haarschnitt

Friseur- und Kosmetikleistungen kosten regulär 19 % Umsatzsteuer (§ 12 UStG). So wirkt sich das auf einen Haarschnitt für 50 € aus:

KleinunternehmerNormale Umsatzsteuer
Kundin zahlt50,00 €50,00 €
Davon Umsatzsteuer ans Finanzamt0,00 €7,98 €
Bleibt dir50,00 €42,02 €
Preis, damit dir 50 € bleiben50,00 €59,50 €

Aufs Jahr gerechnet, mit offenen Annahmen: Das Nagelstudio vom Anfang macht 18.000 € Umsatz und kauft für 2.400 € (inklusive Umsatzsteuer) Material ein. Mit normaler Umsatzsteuer und gleichen Preisen gingen rund 2.874 € ans Finanzamt; davon ließen sich rund 383 € Vorsteuer aus dem Einkauf abziehen. Unterm Strich blieben dem Studio etwa 2.490 € im Jahr weniger. Als Kleinunternehmerin behält sie diesen Betrag.

Vor- und Nachteile im Überblick

VorteilNachteil
Keine Umsatzsteuer auf deine Preise – günstiger für Privatkunden oder mehr für dichKeine Vorsteuer: Die Umsatzsteuer auf Einkäufe bekommst du nicht zurück
Keine Umsatzsteuer-VoranmeldungenWächst der Salon über die Grenze, musst du umstellen – Preise, Belege, Buchhaltung
Einfachere BelegeVerzichtest du freiwillig, bist du fünf Jahre gebunden

Der Nachteil wiegt schwer, wenn du viel investierst. Beispiel: Du gründest und richtest den Salon für 35.700 € ein, Umsatzsteuer inklusive. Darin stecken 5.700 € Umsatzsteuer. Mit normaler Besteuerung holst du sie als Vorsteuer zurück, als Kleinunternehmer nicht. Dann lohnt sich ein Verzicht vielleicht – aber er gilt nach § 19 Absatz 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Das rechnest du am besten mit deinem Steuerberater durch.

Typische Fälle im Salon

  • Nagelstudio im Nebenerwerb: 1.500 € im Monat sind 18.000 € im Jahr – passt.
  • Mobile Kosmetik oder Maniküre: wenig Einkauf, kaum Einrichtung. Der fehlende Vorsteuerabzug kostet wenig – passt oft gut.
  • Neugründung mit Ladenlokal: In den ersten Monaten fallen große Einkäufe an. Hier lohnt der Blick auf den Verzicht.
  • Friseursalon mit Angestellten: liegt fast immer über 25.000 € und ist damit kein Fall für die Regelung.

Was auf Belege und Rechnungen muss

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Steht trotzdem ein Steuerbetrag auf der Rechnung, kannst du ihn dem Finanzamt schulden – zum Beispiel bei einer Rechnung an eine Firma. Stattdessen braucht jeder Beleg einen Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt – das verlangen § 34a UStDV für Rechnungen und § 33 UStDV für Kleinbeträge bis 250 €.

Auf eine Rechnung gehören außerdem: Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Datum, die Leistung und der Betrag. Auf einer Quittung bis 250 € reichen dein Name und deine Anschrift, Datum, Leistung, Betrag und der Hinweis.

E-Rechnungen an Firmen musst du als Kleinunternehmer übrigens nicht ausstellen, aber empfangen können. Mehr dazu in E-Rechnung im Salon.

So machst du das mit Damin

In Damin schaltest du die Regelung mit einem Schalter ein: Öffne Einstellungen, wähle unter Salon den Punkt Impressum & Rechtliches, schalte „Kleinunternehmer (Paragraph 19 UStG)" ein und tippe auf Speichern. Danach:

  • Deine Buchungsseite zeigt bei den Preisen „Endpreis · keine MwSt. (§ 19 UStG)".
  • Kassenbons und Rechnungen zu Online-Zahlungen weisen keine Mehrwertsteuer aus und tragen einen Hinweis auf § 19 UStG.
  • Der Monatsabschluss für DATEV im Plan Business bucht auf die Konten für Kleinunternehmer.
  • Unter Finanzen → Berichte steht bei der Mehrwertsteuer „Kleinunternehmer – keine Mehrwertsteuer". Ist trotzdem Mehrwertsteuer gebucht – meist aus der Zeit vor dem Umstellen –, meldet die Prüfung für den Steuerberater das.

Ändert sich dein Status, stell den Schalter gleich um und sprich mit deinem Steuerberater über den Monat des Wechsels. Die Schritte stehen auch in der Hilfe Kleinunternehmer-Regelung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleinunternehmer bist du 2026 mit höchstens 25.000 € Gesamtumsatz 2025 und höchstens 100.000 € im Jahr 2026; im Gründungsjahr gilt 25.000 €.
  • Du berechnest keine Umsatzsteuer, bekommst aber auch keine Vorsteuer zurück – bei großen Anschaffungen genau rechnen.
  • Auf jeden Beleg gehört der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, nie ein Steuerbetrag.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deinem Fall sprich mit deinem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Dein Gesamtumsatz darf 2025 höchstens 25.000 € betragen haben und 2026 die 100.000 € nicht überschreiten. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Was passiert, wenn ich 2026 mehr als 25.000 € Umsatz mache?

Für 2026 bleibst du Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für dich dann die normale Umsatzsteuer.

Was muss als Kleinunternehmer auf meine Rechnung?

Ein Hinweis, dass für deine Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG) – auch auf Rechnungen bis 250 €. Umsatzsteuer weist du nicht aus – sonst kannst du sie dem Finanzamt schulden.

Gilt im Gründungsjahr die Grenze von 100.000 €?

Nein. Im Jahr, in dem du dich selbstständig machst, gilt laut Bundesfinanzministerium die Grenze von 25.000 € für dieses Jahr.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, mit einer Erklärung an das Finanzamt. Der Verzicht bindet dich aber mindestens fünf Kalenderjahre – rechne vorher mit deinem Steuerberater durch, ob er sich lohnt.

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