Damin
Gesetzlich & Pflichten

Arbeitszeiterfassung (ArbZG)

Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden aufzuzeichnen

Wer Angestellte beschäftigt, muss deren Arbeitszeit aufzeichnen. Das steht im Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2 ArbZG), und die Rechtsprechung verlangt darüber hinaus ein System, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst wird – nicht nur Überstunden. Für einen Salon heißt das konkret: Beginn, Ende und Pausen jeder Schicht müssen nachvollziehbar festgehalten werden, und die Aufzeichnungen sind aufzubewahren. Handschriftliche Zettel sind erlaubt, aber mühsam und im Streitfall schwach. In Damin stempelt sich das Team direkt im Dashboard ein und aus; du siehst Tages- und Monatssummen je Person und kannst Korrekturen vornehmen, die nachvollziehbar bleiben. Die Zeiterfassung ist in jedem Plan enthalten und wird eingeschaltet, wenn du sie brauchst – schaltest du sie wieder aus, bleiben die erfassten Zeiten wegen der Aufbewahrungspflicht erhalten. Das ersetzt keine Rechtsberatung: Frage im Zweifel deine Steuerberatung oder Anwältin.

So heißt das bei Damin

Team & Zeiterfassung

Zur Funktion

Häufige Fragen zu Arbeitszeiterfassung

Deine Frage ist nicht dabei?

Frag einfach – die Antwort kommt sofort.

Verwandte Begriffe

Lieber machen statt lesen? Probier Damin kostenlos aus.

TSE, Anzahlung, Warteliste, DATEV-Export: Was hier ein Begriff ist, ist in Damin ein Schalter in den Einstellungen.

  • Ohne Kreditkarte
  • 30 Tage kostenlos
  • Jederzeit kündbar