Salon-Betrieb

Stornogebühr

Gebühr bei kurzfristiger Absage oder No-Show

Eine Stornogebühr ist ein Betrag, den du bei kurzfristiger Absage oder Nicht-Erscheinen einbehältst. Die Gebühr signalisiert Verbindlichkeit und reduziert No-Shows deutlich. Eine mögliche Regel: die Hälfte des Preises bei einer Absage unter 24 Stunden, der volle Preis, wenn jemand gar nicht kommt. Wichtig: Die Regel muss der Kunde beim Buchen sehen. In Damin steht die Absagefrist bei der Buchung; sagt jemand später ab oder kommt gar nicht, kannst du seine Anzahlung einbehalten.

Häufige Fragen zu Stornogebühr

  • Darf ich eine Gebühr überhaupt verlangen?

    Wenn du sie vorher klar vereinbart hast, ja — der Kunde muss die Bedingungen beim Buchen sehen und akzeptieren. Nachträglich eine Gebühr aufzurufen, die vorher nirgends stand, funktioniert nicht.

  • Welche Frist ist üblich?

    Vierundzwanzig bis achtundvierzig Stunden. Kürzer wirkt beliebig, länger ärgert Kunden, die kurzfristig krank werden. Entscheidend ist, dass die Frist zur Behandlungsdauer passt: Bei einem Ganztagstermin darf sie länger sein.

  • Muss ich sie wirklich eintreiben?

    Nein — und in vielen Fällen ist die Ankündigung wirksamer als das Einziehen. Wer weiß, dass eine Gebühr fällig wird, sagt eher rechtzeitig ab. Genau das ist das Ziel, nicht die Einnahme.

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